Kosten
Stundensatz: € 80,-
Kilometergeld: € 0,50 pro Kilometer (amtl. Kilometergeld), gerechnet ab Firmensitz
Aufwandsentschädigung bei längeren Anfahrten: ab 25 km zusätzlich € 0,10 pro Kilometer
Abrechnung im fünf Minuten Takt, Samstagszuschlag 10% bzw. Sonn- und Feiertag 20%
Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für medizinische Hauskrankenpflege
- Genehmigung der Leistung durch die zuständige Krankenkasse
- Die Pflege muss in den Bereich der medizinisch notwendigen Pflegeleistungen, sprich Wundversorgung, fallen und beträgt €10,50 für die ersten 45 Min.
- Leistungen erfolgen durch diplomiertes Pflegepersonal im Rahmen der von der Krankenkasse anerkannten Aufgaben
Leistungen außerhalb dieser Voraussetzungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
